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IRZ 9, September 2024, Seite 401

Der Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Peter Kajüter

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht schreitet voran: Mit dem Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz liegt nun ein Gesetzentwurf zur weiteren parlamentarischen Beratung vor. Gegenüber dem Referentenentwurf des BMJ haben sich in einigen Bereichen Änderungen ergeben. Angesichts teilweise kontroverser Regelungen sind weitere Änderungen nicht auszuschließen. Fest steht jedoch: Das Gesetz wird zahlreiche deutsche Unternehmen betreffen – aktuellen Schätzungen zufolge mehr als 14.600 Unternehmen – und mit einem erheblichen Erfüllungsaufwand verbunden sein. Der Beitrag stellt den Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vor und würdigt diesen kritisch.

1. Einleitung

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundeskabinett am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie EU 2022/2464) beschlossen. Der lange erwartete Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz (RegE CSRD-UG) sieht im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben vor, beinhaltet aber auch einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf. Dieser war am vom BMJ mit de...

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