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IRZ 9, September 2024, Seite 355

Liebe Leserinnen und Leser,

//Es zieht sich. Eigentlich wäre der Stichtag schon vor gut zwei Monaten gewesen. Bis zum hätte die CSRD in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Nichtsdestotrotz, noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundeskabinett am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive beschlossen. Nun liegt also der lang erwartete Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vor, der doch einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf (s. IRZ 2024, 227) bereithält. 81 Stellungnahmen von interessierten Fachkreisen, Unternehmen, Verbänden und NGOs wollten und sollten bewertet werden. Immerhin geht die Bundesregierung wohl weiterhin davon aus, dass das CSRD-UG noch in diesem Jahr in Kraft treten wird und die neuen Berichtspflichten für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

[i]Berichtspflichten umsetzen: Der RegE zum CSRD-UG

Was bringt nun der RegE? Unser Autor Peter Kajüter hat sich die Vorlage sorgsam angesehen und bringt Ordnung in die Gesetzesfülle; er klärt, worauf genau Sie achten müssen. Ein kleines, feines, aber sehr wichtiges Detail z.B.: Die elektronische Auszeichnung im ESEF-Format ist erst für nach dem beginnende Geschäf...

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