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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem RefE zum CSRD-Umsetzungsgesetz
Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wird ein weiterer Schritt zur Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vollzogen. Der Gesetzgeber plant grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung, flankiert diese aber mit weiteren Gesetzesänderungen, u.a. am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sodass es insgesamt zu umfangreichen Änderungen bei den Vorschriften zur Lageberichterstattung, deren Prüfung und Einbettung in die Corporate Governance kommen wird. Der Beitrag stellt den Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vor und würdigt diesen kritisch.
1. Einleitung
Am hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den seit Längerem erwarteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht (RefE CSRD-UG). Die CSRD trat bereits am in Kraft und hat die Vorgaben der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) zur nichtfinanziellen Berichterstattung durch neue, erheblich umfangreichere Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ersetzt. Dabei gibt die CSRD nur den allgemeinen Rahmen vor, indem sie den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen definiert, die Berichtsinhal...