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Die neue SteuerreportingVO
Einheitliche Darstellung für die Veranlagung von inländischem Kapitalvermögen
Die bisherige Verlustausgleichsbescheinigung gemäß § 96 Abs 4 Z 2 EStG von inländischen depotführenden Stellen wurde durch das AbgÄG 2022 ab dem Jahr 2025 durch ein einheitliches Steuerreporting ersetzt. Die nunmehr ergangene SteuerreportingVO legt die genaue Darstellung, den Umfang und die Art der Übermittlung dieses Steuerreportings fest. Zudem beseitigt die Verordnung auch bestehende Unklarheiten bei der Verlustverrechnung sowohl im Rahmen des KESt-Abzugs als auch im Rahmen der Veranlagung. Dies sorgt – im Interesse von Anlegern, Abzugsverpflichteten und Finanzverwaltung – für Transparenz und ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der Verordnung, Folgebeiträge setzen sich näher mit Detailfragen zum Umgang mit ausländischen Quellensteuern sowie mit Sonderfragen bei Investmentfonds auseinander.
1. Problemstellung
Bereits seit Einführung der KESt neu durch das BudBG 2011 sah § 96 Abs 4 EStG die Verpflichtung für depotführende Stellen vor, eine Bescheinigung über den Verlustausgleich gemäß § 93 Abs 6 EStG zu erstellen. Darin waren insbesondere für jedes Depot gesondert die bis zum Ende des Kalenderjahres erzielten positiven und negativen Einkünfte, untergliedert nach § 27 Abs 2 EStG u...