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SWK 28, 5. Oktober 2024, Seite 1184

Sonderfragen bei Investmentfonds im Lichte der SteuerreportingVO

Verlustausgleich mit Inlandsdividenden und Umgang mit negativen ausschüttungsgleichen Erträgen

Alexandra Wild

Die am ergangene SteuerreportingVO gibt vor, wie ab dem Jahr 2025 von inländischen Abzugsverpflichteten die Höhe der erzielten KESt-pflichtigen Einkünfte den jeweiligen Steuerpflichtigen mitzuteilen sind. Ein erster Beitrag beleuchtet dabei den Aufbau und die formalen Erfordernisse des neuen Steuerreportings, während sich ein zweiter Beitrag ausführlich mit Detailfragen zur ebenfalls in der SteuerreportingVO geregelten Anrechnung von ausländischen Quellensteuern auseinandersetzt. Dieser dritte Beitrag stellt nunmehr zwei Sonderregelungen für Investmentfonds vor, die in § 4 ebenso Eingang in die SteuerreportingVO gefunden haben: die Voraussetzungen zur Vornahme eines Verlustausgleichs mit über Investmentfonds bezogenen inländischen Dividenden und der Umgang mit negativen ausschüttungsgleichen Erträgen bzw negativer ausgewiesener Kapitalertragsteuer.

1. Allgemeines

§ 4 SteuerreportingVO sieht Sonderregelungen für Investmentfonds vor. Die SteuerreportingVO wurde vom Verordnungsgeber nämlich zum Anlass genommen, auch einige S. 1185 Klarstellungen in Bezug auf die Besteuerung von Investmentfonds vorzunehmen. Geregelt wird nun, unter welchen Voraussetzungen ein Verlustausgleich mit inländischen ...

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