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Verlustverrechnung im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Das BFG hatte im gegenständlichen Fall zum einen das Vorliegen eines Forderungsausfalles zu beurteilen, zum anderen war strittig, ob tarifbesteuerte negative Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem besonderen Steuersatz unterliegenden positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden können. Eine solche Verlustverwertung verneinte das BFG unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut des § 27 Abs 8 Z 3 EStG.
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RV/5100001/2020, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) veräußerte im Jahr 2018 5 % der im Jahr 2008 angeschafften Anteile an der Q GmbH. Den daraus resultierenden Überschuss erklärte er iRd Einkommensteuererklärung 2018 als Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem Sondersteuersatz von 27,5 % unterliegen.
Daneben hatte der Bf der E GmbH, an der er seit 2014 als geschäftsführender Gesellschafter zu 31,85 % beteiligt war, ein nachrangiges eigenkapitalähnliches Darlehen gewährt. Das Darlehen war bis zum vollständig zur Rückzahlung fällig. Nach der Beantragung der Insolvenz in Eigenverwaltung beim Insolvenzgericht im November 2018 (Eröffnung des Verfahrens in 2019) wurde der Geschäftsbetrieb der E GmbH im Dezember desselben Jahres im Rahmen eines Asset Deals an die W ...