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BFGjournal 7-8, August 2020, Seite 285

Änderung der Regelung betreffend Gutscheine für Mahlzeiten und Lebensmittel

Markus Kroiher

Hinsichtlich der Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG betreffend Essensgutscheine kam es kürzlich zu zwei wesentlichen Änderungen – die eine erfolgte im Gesetz, die andere in den Richtlinien. Markus Kroiher stellt die beiden Änderungen im Überblick dar.

1. Hintergrund im Überblick

§ 3 Abs 1 Z 17 EStG behandelt die Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinem Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. Vorgesehen war bislang eine Steuerbefreiung für Gutscheine im Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag für S. 286Mahlzeiten, die am Arbeitsplatz oder einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können, oder 1,10 Euro pro Arbeitstag für Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen. Die Regelung wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf.

Bisher legte das Bundesministerium für Finanzen § 3 Abs 1 Z 17 EStG dahingehend aus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer pro Arbeitstag einen Gutschein iHv 4,40 Euro bzw 1,10 Euro pro Arbeitstag aushändigen darf und der Arbeitnehmer pro Arbeitstag nur einen Gutschein in dieser Höhe steuerfrei verkonsumieren kann. Zwar stieß die bloße Abgabe von Gutscheinen vom Arbeitgeber an d...

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