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BFGjournal 7-8, August 2020, Seite 290

Verwertungsbeschränkungen von Verlusten aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen Bereich

Georg Lenhardt

Die Verwertung von Verlusten iZm Einkünften aus Kapitalvermögen ist – insbesondere bei im Privatvermögen gehaltenem Kapitalvermögen – gekennzeichnet durch starke Beschränkungen; dies sowohl hinsichtlich der vertikalen als auch eines Teils der horizontalen Ausgleichsfähigkeit (Schedulenbesteuerung) sowie hinsichtlich eines Verlustvortrages. Im konkreten Fall hatte das Bundesfinanzgericht zu entscheiden, ob es die vom Beschwerdeführer vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken betreffend die fehlende Vortragsmöglichkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen im Privatvermögen teilt.


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RV/7102668/2018, Revision nicht zugelassen (Beschwerde gem Art 144 B-VG eingebracht; beim VfGH anhängig unter E 1722/2020)

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (Bf) erzielte im beschwerdegegenständlichen Veranlagungsjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Steuerberater. Daneben bezog er Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus inländischem und ausländischem Kapitalvermögen, welche sich im Privatvermögen befanden. Gesamthaft resultierte aus diesen Kapitaleinkünften ein Verlust iHv 32.696,76 Euro. Diesen Verlust machte der Bf im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend und brachte ergän...

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