Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Stand der Dinge – die höchstmögliche Sachrichtigkeit als Anspruch an Wertgutachten
Bei widersprechenden Gutachten kommt dem von der Abgabenbehörde anzulegenden Kriterium höchstmöglicher Sachrichtigkeit große Bedeutung zu, zumal es den Ausschlag dafür geben kann, welches Beweismittel dem jeweils anderen vorzuziehen ist. Ausgehend von drei exemplarisch herausgegriffenen Fragestellungen der steuerlichen Liegenschaftsbewertungspraxis wird im folgenden Beitrag einerseits auf fest verankerte Dogmen der Immobilienbewertungswissenschaft eingegangen und andererseits auf die Evolution bisher geltender Bewertungsstandards aufmerksam gemacht.
Nach Rechtsprechung des VwGH hat ein für steuerliche Zwecke vorgelegtes Wertermittlungsgutachten im Einklang mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu stehen. Methoden lege artis, Regeln der Sachkunde, zeitgemäße Techniken und Prämissen sowie durch Empirie gesicherte Erfahrungssätze müssen Fundament einer Expertise sein. Bei Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens ist stets der Erkenntnisstand sachverständiger Kreise im Auge zu behalten. Neueste Entwicklungen sind zu beachten und Änderungen bisher geltender Bewertungsstandards zu antizipieren. Einerseits stehen Einsichten, die über bloße Vermutungen nicht (weit) hinausgehen und dere...