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SWK 12, 20. April 2020, Seite 673

Der Anwendungsbereich der ÖNORM B 1802-1 im Steuerrecht

Erlangt die ÖNORM B 1802-1 im Steuerrecht keine Bedeutung?

Christian Prodinger

Bei der Ermittlung von steuerlichen Werten für Immobilien ist auch auf den Stand der Bewertungswissenschaft zurückzugreifen. Eine Kodifizierung ist im Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) erfolgt. Neben zahlreichen Fachwerken hat die ÖNORM als Fachempfehlung eines Normungsinstituts erhöhte Bedeutung.

1. Wertermittlung

Im Steuerrecht sind diverse Wertermittlungen in Zusammenhang mit Immobilien notwendig. Man denke etwa an die Einheitsbewertung nach dem Bewertungsgesetz, die gerade für Immobilien eine große Bedeutung hatte, mag diese auch in letzter Zeit zurückgedrängt worden sein. Andere zu ermittelnde Werte sind die fiktiven Anschaffungskosten, der gemeine Wert und der Teilwert. Ab 2016 hat die Aufteilung des Gesamtwertes einer Immobilie auf die Teilwirtschaftsgüter „Grund und Boden“ und „Gebäude“ höhere Bedeutung erlangt. Ebenso ist die Frage der (vom Steuerrecht abweichenden) Nutzungsdauer einer Immobilie in der Praxis von hohem Interesse, stößt aber auf faktische Schwierigkeiten.

Auf Basis der bekannten Definitionen der genannten Werte war immer schon fraglich, wie weit die Werte nicht letztlich im Wesentlichen ident sind und auch nicht von den bewertungswissenschaftlichen Werten des Verkehrswertes respektive des ...

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