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BFGjournal 5, Mai 2019, Seite 229

Neuerliche Selbstanzeige zum selben Abgabenanspruch

Michaela Schmutzer

Zwischen und fiel für eine weitere Selbstanzeige zum selben Abgabenanspruch eine Abgabenerhöhung an. Seit tritt bei einer Selbstanzeige keine Straffreiheit ein, wenn hinsichtlich desselben Abgabenanspruchs bereits einmal Selbstanzeige erstattet wurde. Im vorliegenden Fall war zu prüfen, ob eine Selbstanzeige zu lohnsteuerpflichtigen Einkünften und eine weitere Selbstanzeige zur Einkommensteuer denselben Abgabenanspruch betrafen.


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RV/7100935/2018, Revision nicht zugelassen
§ 29 Abs 6 FinStrG idF FinStrG-Novelle 2010, BGBl I 2010/104; § 4 BAO

1. Der Fall

Mit Bescheiden der Abgabenbehörde vom wurden gem § 29 Abs 6 FinStrG Abgabenerhöhungen für mittels Selbstanzeigen einbekannte Einkommensteuernachforderungen für die Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010 festgesetzt. Für alle Jahre wurde geltend gemacht, dass die Bestimmung des § 29 Abs 6 FinStrG idF BGBl I 2010/104 gegen Art 6 EMRK, das Rückwirkungsverbot gem § 4 Abs 1 FinStrG und den Günstigkeitsvergleich gem § 4 Abs 2 FinStrG verstoße.

Aufgrund der Tatsache, dass die gegenständliche Rechtsfrage bereits seit der Veranlagung zur Einkommensteuer 2004, 2005 und 2006 infolge der Offenlegung gem § 29 FinStrG vom ungeklärt sowie die Problemstellung in allen Jahren dieselbe gewesen sei und aus dem bisherigen Vorgehen der Abgabenbehörde hervorgehe, dass...

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