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Einbeziehung ausländischer Sechstelbezüge im Rahmen der Ausmessung des Anrechnungshöchstbetrags
Der Rechtsprechung des VwGH folgend sind bei Ausmessung des Anrechnungshöchstbetrags die ausländischen Einkünfte inklusive der fixbesteuerten ausländischen Sonderzahlungen einzubeziehen und in diesem Ausmaß den „übrigen“ – ebenso sonstige Bezüge bzw auf diese entfallenden Steuern – umfassenden Berechnungsparametern Welteinkommen und österreichische Einkommensteuer gegenüberzustellen.
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RV/7106126/2016, Revision nicht zugelassen | Art 15 Abs 1, 22 Abs 3 lit a DBA USA; § 3 Abs BAO |
1. Der Fall
1.1. Der Sachverhalt
Der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehende Beschwerdeführer wurde von seinem Arbeitgeber in die Vereinigten Staaten entsandt, wobei sich dieser gemäß seiner beigelegten US-Steuererklärung dort 187 Tage aufgehalten bzw aus der US-Einkommensteuer (8.563,80 Euro), aus der California State Tax (3.772,52 Euro) und aus Verzugszinsen (77,11 Euro bzw 31,14 Euro) herrührende Abgaben im Gesamtausmaß von 12.444,57 Euro entrichtet hat.
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 veranlagt, wobei die ausländischer Steuer im Ausmaß von 12.301,67 Euro zum Abzug gelangte. Hierzu führte das Finanzamt begründend aus, dass der Anrechnungsbetrag nur ...