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Kfz-Steuerpflicht trotz vertraglicher Nutzungseinschränkung
Bei Betretung im Straßenverkehr im Inland mit einem im Ausland zum Verkehr zugelassenen Kfz stellt sich regelmäßig die Frage des Bestehens der Kfz-Steuerpflicht.
Die Verwaltungspraxis greift dabei in der Regel auf die Standortvermutung des § 82 Abs 8 Kraftfahrzeuggesetz 1967 (KFG 1967) idF BGBl I 2002/132 zurück und geht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - als Tatbestandselement des § 1 Abs 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) - von einer Zulassungspflicht im Inland aus.
Bei der Beurteilung des Bestehens der Kfz-Steuerpflicht wird auf die Verwendung im Inland abgestellt. Eine anderslautende vertragliche Nutzungseinschränkung dem Umfang nach oder eine zeitliche Befristung ändert nichts am Bestehen der Kfz-Steuerpflicht.
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, Revision nicht
zugelassen |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer wurde im Zuge einer Kontrolle der Polizei im Straßen...