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BFGjournal 9, September 2018, Seite 354

Amtsrevision – Rechtsanwaltskosten iZm einem Arzthaftungsprozess als außergewöhnliche Belastung?

Entscheidung: RV/7103979/2017, Revision zugelassen (fortgesetztes Verfahren zu Ro 2016/13/0026 – Erkenntnis des RV/7104127/2014, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben).

Norm: § 34 EStG.

Entscheidung des BFG: In einem Verfahren betreffend die Haftung für entstandene Kosten und künftige, lebenslange Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen eines erheblich behinderten Kindes inklusive eines Feststellungsbegehrens betreffend künftige Schäden ist die Beiziehung eines Rechtsanwalts mit akademischem medizinischem Sachverstand zur Entkräftung eines Gutachtens, nach dem ein ärztlicher Behandlungsfehler verneint worden ist, notwendig und zweckmäßig. Die dafür aufgewendeten Kosten sind daher als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Diese sind bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 34 Abs 6 Teilstrich 4 EStG, die vom BFG als anwendbar erachtet wurden, als unmittelbar behinderungskausale Aufwendungen ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts abzuziehen.

Amtsrevision: Nach der Amtsrevision des Finanzamtes bleibt die (neuerliche) Entscheidung des VwGH abzuwarten.

Angela Stöger-Frank

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