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BFGjournal 7-8, August 2017, Seite 289

Verfahrenshilfe im abgabenrechtlichen Beschwerdeverfahren

Michael Dietrich und Georg Kudrna

Seit besteht die Möglichkeit, im Verfahren vor dem BFG auch abseits von Finanzstrafverfahren Verfahrenshilfe zu erhalten. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wurde mit dem durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016, BGBl I 2016/117) eingeführten § 292 BAO geschaffen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über das neue Institut geben sowie einen Aufriss (noch) offener Fragen zu dieser Thematik bieten.

1. Einleitung

Die Rechtswohltat der Verfahrenshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Rechtsstaates. Durch sie wird der Zugang zum Recht sowie eine effektive Rechtsverfolgung bzw -verteidigung auch jenen Personen ermöglicht, die die Kosten eines Verfahrens – insb auch jener einer anwaltlichen oder steuerlichen Vertretung – nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts für sich und ihre Familie bezahlen können. Während bis vor Kurzem die Möglichkeit einer Verfahrenshilfe ausschließlich in zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie in den Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts vorgesehen war, sehen nunmehr die Verfahrensbestimmungen für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ebenfalls die (gesetzliche) Möglichkeit vor, Verfahrenshilfe bei Vor...

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