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AVR 3, Juni 2021, Seite 108

Verfahrenshilfe: VwGH zum Begriff der „Kosten der Führung des Verfahrens“

AVR 2021/10

S. 108 § 292 BAO

Aufgrund der Einschränkung der Verfahrenshilfe auf das zu führende „Beschwerdeverfahren“ sind als „Kosten der Führung des Verfahrens“ gemäß § 292 Abs 1 Z 1 BAO nur die Kosten des Beschwerdeverfahrens anzusehen, somit jenes Verfahrens, für das Verfahrenshilfe gewährt werden kann.

Sachverhalt: Die Abgabepflichtige begehrte die Bewilligung von Verfahrenshilfe für ein Beschwerdeverfahren vor dem BFG (§ 292 BAO). Dem gegenständlichen Antrag auf Verfahrenshilfe vorangegangen war bereits ein erster Rechtsgang, in welchem der VwGH einen abweisenden Verfahrenshilfebeschluss des BFG aufhob, da das BFG in Verkennung der Rechtslage die voraussichtlichen Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens nicht festgestellt hatte (). Im fortgesetzten Verfahren ersuchte das BFG die Abgabepflichtige um eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten. Die daraufhin vorgelegte Aufstellung beinhaltete folgende Aufwendungen:

– Kosten für rechtsanwaltliche Vertretung vor dem VwGH im vorhergegangenen Rechtsgang betreffend Gewährung von Verfahrens...

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