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BFGjournal 7-8, August 2017, Seite 252

Entgelt für Verzicht auf ein Wohnungsrecht – Sonstige Einkünfte?

Patrick Leyrer

Das BFG verneint im Anlassfall das Vorliegen eines Fruchtgenussrechts und stützt seine Entscheidung auf die Rechtsprechung des OGH. Die Ablösezahlung wurde nicht als Abgeltung für die Aufgabe eines Fruchtgenussrechts qualifiziert, sondern vielmehr als Abgeltung für die Aufgabe eines Wohnungsgebrauchsrechts geleistet. Mangels Wirtschaftsguteigenschaft eines Wohnungsgebrauchsrecht ist die erhaltene Ablösezahlung nach § 29 Z 3 EStG zu versteuern.


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RV/5100806/2015, Revision eingebracht

1. Der Fall

Im Jahr 1991 wurde der Schwester des Beschwerdeführers eine Liegenschaft unentgeltlich übertragen. Im Rahmen des Übergabevertrags wurde zugunsten des Beschwerdeführers ein Wohnungsrecht an einer Wohnung der übertragenen Liegenschaft eingeräumt. Die Dienstbarkeit wurde grundbücherlich sichergestellt.

Im Jahr 2007 verstarb die Schwester des Beschwerdeführers. Die Erben der Liegenschaft strebten im Jahr 2011 den Verkauf des Hauses an. Damit die Liegenschaft lastenfrei veräußert werden konnte, wurde mit dem Beschwerdeführer eine Abfindung für den Verzicht auf das Wohnungsrecht iHv 118.000 Euro vereinbart.

Die Abgabenbehörde beurteilte die Ablösezahlung als steuerpflichtige Einkünfte aus Leistungen ...

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