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BFGjournal 7-8, August 2018, Seite 285

Ablöse eines Wohnungsgebrauchsrechts iZm der entgeltlichen Übertragung einer Liegenschaft

Patrick Leyrer

Das BFG hatte zu beurteilen, ob die nachträgliche Ablöse eines iZm der entgeltlichen Übertragung einer Liegenschaft vorbehaltenen Wohnungsgebrauchsrechts (Wohnrecht) ein eigenständiges Rechtsgeschäft oder einen einheitlichen Vorgang darstellt. Bei einem Wohnrecht handelt es sich nach herrschender Ansicht um ein nicht übertragbares, höchstpersönliches Recht. Der entgeltliche Verzicht auf dieses Recht führt mangels Wirtschaftsgutcharakters grundsätzlich zu Leistungseinkünften nach § 29 Z 3 EStG.

Das BFG gelangte im Anlassfall hingegen zum Ergebnis, dass die nachträgliche Ablöse eines vorbehaltenen Wohnrechts und die ursprüngliche entgeltliche Übertragung einen einheitlichen Rechtsvorgang darstellen. Das Entgelt für den Verzicht auf das Wohnrecht war als nachträglicher Veräußerungserlös zu deklarieren.


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RV/5101768/2014, Revision zugelassen

1. Der Fall

Eine bebaute Liegenschaft wurde im Jahr 2011 mit Kauf- und Leibrentenvertrag an einen fremden Dritten abgetreten. Als Gegenleistung wurden eine Einmalzahlung, eine lebenslängliche monatliche Leibrente und die Duldung eines zugunsten der Verkäuferin bestellten Wohnrechts vereinbart.

Ein Jahr nach Abschluss des Rechtsgeschäfts wurde von der...

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