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IRZ 10, Oktober 2020, Seite 423

Modifikationen von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 unter Berücksichtigung von Standardänderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Der Fall – die Lösung

Sebastian Weller, Philipp Orth und Martin Tettenborn

1. Der Fall

1.1. Sachverhaltsbeschreibung

Der kapitalmarktorientierte Konzern Zeus AG schließt am einen Leasingvertrag zur Anmietung einer künftig für Verwaltungszwecke genutzten Bürofläche von 10.000 qm in Überdorf mit einer jährlich nachschüssig zu leistenden Leasingrate von MEUR 1,5 mit der Titan GmbH als Leasinggeber und erhält zugleich die Verfügung über die Räumlichkeiten. Der Leasingvertrag beinhaltet eine vertraglich fixierte Laufzeit von fünf Jahren. Leasinganreize (lease incentives) werden nicht gewährt und Rückbaukosten nicht vereinbart. Bei der Zeus AG fallen keine anfänglichen direkten Kosten (initial direct costs) wie Maklergebühren an. Die Parameter zur Bestimmung der Höhe des zur Diskontierung der Zahlungsströme notwendigen impliziten Zinssatzes des Leasingverhältnisses teilt der Leasinggeber dem Leasingnehmer nicht mit.

Die Zeus AG ist zugleich ein Tochterunternehmen der Hades SE. Im Zuge einer organisatorischen Umstrukturierung im Gesamtkonzern erwägt der Mutterkonzern Hades SE aus Unterdorf, eine perspektivische Reduktion der notwendigen Kapazität an Bürofläche bei der Zeus AG und damit verbunden eine Verlagerung der Verwaltungsaktivitäten nach Unterdorf....

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