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AVR 4, August 2024, Seite 174

Unilaterale Steuerentlastung mittels § 48 Abs 5 BAO in der Umsatzsteuer?

Annika Streicher

§ 48 Abs 5 BAO räumt der Finanzverwaltung die Möglichkeit zur unilateralen Steuerentlastung ein, die unter anderem in Situationen von Doppelbesteuerung relevant ist. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen, ob dieser Mechanismus auch in Fällen von Umsatzsteuer-Doppelbesteuerung herangezogen werden kann und welche Folgefragen sich daraus ergeben könnten.

1. Problemaufriss

§ 48 Abs 5 BAO gibt der Finanzverwaltung die Möglichkeit zur unilateralen Steuerentlastung und ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Wie etwa jüngst vom BFG festgehalten, ist der Mechanismus in Situationen wirtschaftlicher Doppelbesteuerung nicht, sondern lediglich in Situationen juristischer Doppelbesteuerung anwendbar. Nahezu unbeleuchtet blieb bisher die Frage, ob § 48 Abs 5 BAO auch für eine Steuerentlastung im Bereich der Umsatzsteuer geeignet ist. Das ist vor allem für die immer wieder auftretenden Fälle juristischer Umsatzsteuer-Doppelbesteuerung relevant, für die bislang keine etablierte Lösung existiert.

Wie in vergangenen Publikationen ausgeführt, kann es auch im Bereich der Umsatzsteuer zur internationalen juristischen Doppelbesteuerung kommen. Hierbei kommt es jedoch nicht (wie im Bereich des direkten Steuerrechts) zur Mehrfachbes...

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