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BFGjournal 9, September 2015, Seite 339

Vertrauen in die Richtigkeit von Rechnungsmerkmalen

Michael Tumpel

In einem richtungsweisenden Erkenntnis hat das BFG entschieden, dass es hinsichtlich der Rechnungsmerkmale nicht allein auf die objektive Richtigkeit ankommt, sondern entscheidend ist, ob der Rechnungsempfänger von der Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch den Rechnungsaussteller wusste oder wissen konnte. Einerseits können somit objektive Rechnungsmängel nicht zu einem (automatischen) Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen. Andererseits kann der Vorsteuerabzug versagt werden, selbst wenn eine ordnungsmäßige Rechnung vorliegt, sofern der Leistungsempfänger von einer Steuerhinterziehung wusste oder wissen musste.


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RV/7103921/2008, Revision zugelassen, keine Revision eingebracht

1. Der Fall

Im vorliegenden Fall ging es ua darum, ob die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug (§ 12 UStG) aus dem Ankauf von hochwertigen Buntmetallen erfüllt waren. Nach der umfangreichen Darstellung des Sachverhalts mit zahlreichen Beteiligten stellt das BFG zusammenfassend folgenden Sachverhalt fest:

Es wurden Schrott und Altmetalle über kroatische Schrotthändler durch weiterer Personen, zum Teil durch Bevollmächtigte nach Österreich importiert und sodann an die Beschwerdeführerin (eine Gesellschaft, di...

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