Finanzstrafrecht 2018
1. Aufl. 2019
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I. S. 95Ausgangslage
Der Sanktionierung von Verfehlungen in Zusammenhang mit der Erhebung der Umsatzsteuer kommt in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, da die Umsatzsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Fiskus ist. Allerdings ist die Mehrwertsteuer anfällig für Betrug und Missbrauch. Deshalb ist die Mehrwertsteuerbetrugsbekämpfung auch ein vorrangiges Ziel der EU, nicht nur zur Eindämmung von Einnahmenausfällen, sondern auch zur Unterbindung von Wettbewerbsverzerrungen am gemeinsamen Markt.
Aufgrund von Steuerbetrug und unzureichender Steuereintreibung entgehen den Mitgliedstaaten der EU viele Milliarden Euro an MwSt-Einnahmen. Die MwSt-Lücke, dh die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen MwSt-Einnahmen aufgrund von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie aufgrund von Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeit und fehlerhaften Berechnungen, wird für das Jahr 2016 mit 147 Mrd €, dies entspricht 12,3 % weniger MwSt-Einnahmen als erwartet, geschätzt.
Die Bandbreite möglicher Betrugs- und Hinterziehungsszenarien ist enorm und kann neben dem klassischen Umsatzsteuerkarussell- und Vorsteuerbetrug insbesondere Scheingeschäfte, Schwarzumsätze und Gefälligke...