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Ertragsteuerliche Behandlung von Pflichtversicherungsbeiträgen eines unentgeltlich tätig werdenden Gesellschafter-Geschäftsführers
Im Fall der Ausübung einer unentgeltlichen Geschäftsführertätigkeit eines Pensionseinkünfte beziehenden wesentlich Beteiligten stellen dessen an die SVA verausgabten Pflichtversicherungsbeiträge keine Betriebsausgaben dar, sondern sind in verfassungskonformer Auslegung als der freiwilligen Weiterversicherung vergleichbare Beiträge anzusehen und demzufolge als Sonderausgaben iSd § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 zu behandeln.
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RV/7103201/2011, Revision nicht zugelassen | §§ 4 Abs 4 Z 1 lit a, 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 |
1. Der Fall
Der Pensionseinkünfte beziehende Beschwerdeführer fungierte im streitgegenständlichen Zeitraum auch als wesentlich beteiligter Geschäftsführer der X GesmbH. Zunächst wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid vom zur Einkommensteuer 2010 veranlagt, wobei Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Ausmaß von 18.011,94 Euro zum Ansatz gelangten. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom wurde seitens des Beschwerdeführers eine Doppelerfassung seiner Pensionseinkünfte als Einkünfte aus selbständiger Arbeit ins Treffen geführt. Mit Vorhalt vom wurde der Beschwerdeführer ersucht, den Zusammenhang der im Ausmaß von 2.269,25 Euro geltend gemachten Sozialversicherungsbeiträge und der Bezug habe...