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BFGjournal 12, Dezember 2014, Seite 466

Verfassungskonformität des Parkometergesetzes und der Parkometerabgabeverordnung

Gertraude Ritz

Das Parkometergesetz 2006 und die Parkometerabgabeverordnung entsprechen den verfassungsgesetzlichen Anforderungen an die Bestimmtheit genereller Normen.


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, Revision nicht zugelassen
§ 7 Abs. 5 F-VG; § 15 Abs. 3 Z 5 FAG 2005 und 2008; Wr. Parkometerabgabeverordnung, Wr. ABl. Nr. 51/2005 i. d. g. F.; Wr. Parkometergesetz 2006

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, stellte sein mehrspuriges Kraftfahrzeug mehrmals in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ab, ohne dieses mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben.

Mit fünf Straferkenntnissen verhängte die MA 67 der Stadt Wien gegen den Beschwerdeführer Geldstrafen in Höhe von jeweils 62 Euro wegen Übertretung des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006.

Gegen die Straferkenntnisse erhob der Beschwerdeführer Beschwerden mit der Begründung, weder das Parkometergesetz 2006 noch die Parkometerabgabeverordnung würden den (in den Beschwerden näher dargestellten) verfassungsgesetzlichen Anforderungen an die Bestimmtheit genereller Normen entsprechen. Das Parkometergesetz 2006 setze dem Verordnungsgeber (= Wiener Gemeinderat) keine Grenzen in Bezug auf das zulässige Höchstausmaß der Parkometerabgabe. Die Parkometerabgabevero...

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