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ASoK 8, August 2024, Seite 321

Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit für EDV-Dienstleister

BVwG , L511 2131307-1; Steiger, Selbständige Tätigkeit als EDV-Dienstleister, taxlex 2024, 92.

Die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit ist insbesondere im Bereich der stark nachgefragten EDV-Dienstleistungen diffizil. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse und die Wirtschaftskammer Österreich haben dazu vor fast 10 Jahren ein Merkblatt herausgeben (siehe dazu die Praxis-News vom Oktober 2015, ASoK 2015, 397).

Die angeführte aktuelle Entscheidung des BVwG in einem fortgesetzten Verfahren bezieht sich auf einen EDV-Dienstleister, der für einen Auftraggeber, bei dem er vor seiner Selbständigkeit als Dienstnehmer beschäftigt war, auf Basis einer Gewerbeberechtigung die Installierung bestehender EDV-System bei Kunden und Wartungsarbeiten dieser Systeme sowie diesbezügliche Kundenberatungen durchführte.

Das BVwG zeigt schlüssig auf, dass die Merkmale der Selbständigkeit überwiegen, obwohl der Dienstleister zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet war, Betriebsmittel des S. 322 Auftraggebers verwendete und keine erfolgsbasierte Entlohnung, sondern eine Abgeltung der Arbeitszeit erhielt. Der Dienstleister agierte nämlich deshalb weitgehend bestimmungsfrei, weil er di...

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