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Besteuerung einer Vergleichszahlung zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstverhältnisses
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Im angeführten Rechtsprechungsfall ging es um die Frage der Besteuerung einer außergerichtlichen Vergleichszahlung, die der Arbeitgeber einem in Elternteilzeit befindlichen Arbeitnehmer, den er auf Zustimmung zur Kündigung geklagt hatte, gewährte, um ihn zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu bewegen. Das BFG sprach sich gegen die Anwendung der Begünstigung für Vergleichszahlungen gemäß § 67 Abs 8 lit a EStG aus, weil Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2014, BGBl I 2014/13, bewusst von der begünstigten Besteuerung ausgenommen wurden und seitdem zur Gänze gemäß § 67 Abs 10 EStG dem regulären Lohnsteuertarif unterliegen.
Die Entscheidung ist insofern fragwürdig, als § 67 Abs 8 lit a EStG als lex specialis zu § 67 Abs 10 EStG anzusehen ist und sich das BFG mit der Frage, ob die strittige Zahlung im konkreten Fall die Kriterien eines Vergleichs im Sinne des § 67 Abs 8 lit a EStG (Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben) erfüllte, gar nicht auseinandergesetzt hat. Wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitgeber deshalb zur Abschlagszahlung bereit war, weil die betriebliche Notwendigkeit der Kündigung strittig war...