Ärzterecht kompakt
1. Aufl. 2024
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S. 8522. Beispiele aus der Judikatur
Aufklärungspflicht
Keine Verletzung der Aufklärungspflicht
Der Kläger wurde unter anderem darüber aufgeklärt, dass es bei der in Aussicht genommenen Operation zu einer Milzverletzung, allenfalls auch zu einem Totalverlust der Milz kommen kann. Genau dieses ausdrücklich erwähnte Risiko wurde in seinem Fall schlagend. Es wurde zwar nicht erörtert, welche Folgen die Entfernung der Milz nach sich ziehen könnte, der Kläger stellte hiezu aber auch keine Fragen. Er wäre bei entsprechendem Nachfragen über mögliche Folgen einer Milzentfernung auch noch weiter aufgeklärt worden. Der Kläger gab zu verstehen, dass er wisse, was es bedeute, wenn Organe verletzt werden. Die Aufklärung war ausreichend.
Der nicht erreichbare Patient
Der Kläger stützte sein Klagebegehren darauf, dass ihn der beklagte Arzt nicht vom Ergebnis der Untersuchung im MR-Institut informiert habe, und insbesondere nicht, dass dieser Befund einer näheren neurologischen oder neurochirurgischen Abklärung bedurft hätte.
Diese Unterlassung des Beklagten habe zu der verspäteten Behandlung des Hirnstammglioms und dadurch zu einer massiven körperlichen Schädigung des Klägers geführt, weil der Tumor bei tat...