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Wolf

Ärzterecht kompakt

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5001-2

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Ärzterecht kompakt (1. Auflage)

S. 7920. Datenschutz

Jeder niedergelassene Arzt muss dokumentieren, wie und warum gesundheits- und personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz dieser Daten ergriffen wurden.

  • Gesundheitsdaten sind Daten, die Informationen über den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person enthalten.

  • Auch im Hinblick auf Kennziffern (Sozialversicherungsnummer) kann ein gewisser Bezug zu Informationen über den Gesundheitszustand bestehen.,

  • Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

  • Sensible Daten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen.

Gesundheitsdaten sind daher:

  • Informationen, die die Sozialversicherungsnummer enthalten

  • Gesundheitsdaten

  • Adressinformationen

  • Kontaktinformationen

  • Befunde

  • Informationen über Patienten.

Nach der stRsp des EuGH ist der Begriff der „Gesundheitsdaten“ weit auszulegen.

Die Verarbeitung derartig...

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