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Wolf

Ärzterecht kompakt

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5001-2

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Ärzterecht kompakt (1. Auflage)

S. 7519. Der Sachverständige

Der Arzt als Gutachter

Jeder Arzt ist berechtigt, in seinem Fachgebiet Gutachten zu erstellen.

Ebenso kann jeder ein Gutachten bei einem Arzt in Auftrag geben.

Gutachten stellen Hilfsmittel zur Beurteilung von Tatsachen aufgrund von Erfahrungswerten dar. Sie vermitteln dem Besteller des Gutachtens die fehlende Sachkunde auf dem jeweiligen Gebiet.

Ein Gutachten unterteilt sich in den Befund und in das eigentliche Gutachten.

Der Befund enthält die Tatsachen, die der Sachverständige ermittelt hat.

Aus diesen Tatsachen zieht der Sachverständige aufgrund seiner besonderen Fachkunde die sachverständigen Schlussfolgerungen, erstattet somit das Gutachten.

Gerichtlich zertifizierte Gutachter

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige bezeichnet man Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den jeweiligen Gerichtshofspräsidenten geführte Gerichtssachverständigenliste eingetragen werden.

Dabei handelt es sich um eine Personenzertifizierung nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, die eine Qualitätsprüfung beinhaltet und sicherstellen soll, dass nur höchstqualifizierte, absolut integre und zuverlässige Experten bei Gericht als Sachverständige bestellt werde...

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