Ärzterecht kompakt
1. Aufl. 2024
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S. 6715. Der Schaden
Es kommt eine Vielzahl von Schadenersatzansprüchen des Patienten bzw der Angehörigen des Patienten im Fall eines Behandlungsfehlers in Betracht.
Die Höhe des Schadenersatzes ist ua vom Grad des Verschuldens abhängig.
Das Verschulden wird unterteilt in
leichte Fahrlässigkeit,
grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz.
Im Folgendem werden die häufigsten Ansprüche, die der Patient bzw die Angehörigen als Geschädigte geltend machen können, aufgezählt:
Verdienstentgang,
Kosten frustrierter oder auch durch den Kunstfehler erst notwendiger Eingriffe,
Kosten einer psychologischen Behandlung,
Bestattungskosten,
Haushaltshilfekosten,
Unterhaltskosten im Fall der Geburt eines behinderten Kindes aufgrund eines Fehlers in der pränatalen Diagnostik oder eines gesunden Kindes wegen eines ärztlichen Fehlers (zB fehlgeschlagene Sterilisation),
Unterhaltskosten bei Tod des Patienten,
Schmerzensgeld.