Ärzterecht kompakt
1. Aufl. 2024
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S. 4811. Ärztliche Verschwiegenheit,
Die ärztliche Schweigepflicht verpflichtet den Arzt zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse, die ihm in Ausübung seines Berufes anvertraut oder bekannt geworden sind. Das gilt selbst dann, wenn ihm die Geheimnisse in einer privaten Situation mitgeteilt wurden.
Die Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit bezieht sich auch auf den Versand von medizinischen Daten, die nur durch sichere Verfahren übermittelt werden dürfen. Dabei sind die Bestimmungen der DSGVO und des GTelG 2012 zu beachten.
Geschützt sind
Geheimnisse, die den Gesundheitszustand einer Person betreffen,
alle Geheimnisse, die dem Arzt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind,
Einkommens- oder Vermögenslage des Patienten, wenn der Arzt im Zuge seiner ärztlichen Tätigkeit davon Mitteilung erhält.
Es ist zulässig und auch geboten, bei einem nicht mehr kommunikationsfähigen Patienten dessen Angehörigen Auskünfte zu geben oder Wahrnehmungen betreffend zum Beispiel die Testierfähigkeit des verstorbenen Patienten weiterzugeben.
Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist
eine Verwaltungsübertretung,
ein Disziplinarvergehen,
eine Verletzung des Berufsgeheimnisses,
beim angestellten Arz...