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Wolf

Ärzterecht kompakt

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5001-2

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Dokumentvorschau
Ärzterecht kompakt (1. Auflage)

S. 449. Ärztliche Dokumentationspflicht

Grundlage der Dokumentationspflicht

Die Verpflichtung zur Führung ärztlicher Aufzeichnungen ergibt sich nicht nur aus Vorschriften des öffentlichen Rechts bzw Standesrechts, sondern auch aus zwischen dem Patienten und dem Arzt abgeschlossenen Behandlungsvertrag.

Ziele der Dokumentationspflicht

  • Therapiesicherung (Unterstützung der Lege-artis-Behandlung des Patienten)

  • Beweissicherung (zugunsten des Arztes im Fall einer Klage)

  • Ermöglichung der Einsichtnahme durch Patienten

  • Abrechnungszwecke

  • Wissenschaftliche Zwecke.

Welcher Arzt ist zur Dokumentation verpflichtet?

Die Dokumentationspflicht trifft jeden Arzt und nicht nur die in Spitälern tätigen Ärzte.

Umfang der Dokumentationspflicht

Je nach Art der Behandlung und auch unter Bedachtnahme auf die berufsrechtliche Stellung der behandelnden Ärzte (Spitals-, Fachärzte oder Allgemeinmediziner) ist der Umfang der Dokumentationspflicht unterschiedlich.

Bei banalen Erkrankungen können Allgemeinärzte auf die Anführung von Anamnese und Status praesens verzichten, wenn diese nicht vom Routinefall abweichen und aus der Diagnose bzw den eingetragenen therapeutischen Maßnahmen erschließbar sind.

Zu dokumentieren sind:

  • der zur B...

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