Ärzterecht kompakt
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 144. Fortbildungspflicht des Arztes
Der Arzt ist verpflichtet, jeden von ihm in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen.
Er hat sich zu diesem Zweck laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme der Ärztekammern in den Bundesländern oder der Österreichischen Ärztekammer oder im Rahmen anerkannter ausländischer Fortbildungsprogramme fortzubilden.
Dies erfolgt zum Wohl der Kranken und zum Schutz der Gesunden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der Fortbildungspflicht.