Ärzterecht kompakt
1. Aufl. 2024
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S. 93. Ausübung der ärztlichen Tätigkeit
3.1. Ärztliche Berufsbezeichnungen
Der Arzt für Allgemeinmedizin ist in der Grundversorgung von Patienten mit körperlichen und seelischen Beschwerden – sowohl in der Akut- als auch in der Langzeitversorgung – tätig, weiters in der Gesundheitsprävention und Rehabilitation.
Fachärzte sind besonders qualifiziert in ihrem Spezialgebiet. Um Facharzt zu werden, müssen Ärzte zusätzlich zum Medizinstudium eine spezielle Weiterbildung absolvieren und ihre fachärztliche Berufstätigkeit auf ihr Sonderfach beschränken.
Turnusärzte sind Ärzte in Ausbildung zum Facharzt oder zum Allgemeinmediziner.
Die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes ist ausschließlich Ärzten für Allgemeinmedizin sowie Fachärzten vorbehalten.
Arbeitsmediziner sind Ärzte für Allgemeinmedizin und Gesundheitsberufe in Österreich oder Fachärzte, die eine Tätigkeit als Arbeitsmediziner im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ausüben.
Notärzte sind Ärzte für Allgemeinmedizin bzw Fachärzte, die eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste (Notarztwagen bzw Notarzthubschrauber) ausüben.
Amtsärzte sind die bei den Sanitätsbehörden hauptberuflich tätigen Ärzte, die behördliche Aufgaben zu vollziehen habe...