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Explizite und faktische Wahlrechte nach IFRS
Teil 1: Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben grundsätzlich die Zielsetzung, Anlegern, Kreditgebern und anderen Gläubigern entscheidungsnützliche Informationen über das berichtende Unternehmen bzw. den Konzern bereitzustellen (CF.1.2 ff.). Um den Nutzen von Finanzinformationen zu erhöhen, sollen diese vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sein (CF.2.24).
Der Nutzen kann durch die Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen eingeschränkt sein. Neben den in den Standards ausdrücklich genannten Wahlrechten (explizite Wahlrechte) beinhalten die IFRS eine Vielzahl von versteckten Wahlrechten und Ermessensspielräumen. Diese werden nachfolgend als faktische Wahlrechte bezeichnet.
Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die expliziten (expl) und die faktischen (fakt) Wahlrechte nach IFRS auf. Die Darstellung der faktischen Wahlrechte beschränkt sich auf typische, praxisrelevante Fälle.
Die Gliederung der tabellarischen Übersicht orientiert sich an der in IAS 1.54 genannten Reihenfolge für die in der Bilanz darzustellenden Posten. Einleitend werden Wahlrechte hinsichtlich der Gliederung bzw. Darstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Aufstellu...