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Hörtnagl/Kühbacher/Mayr/Pülzl/Zorn (Hrsg)

Festschrift Reinhold Beiser

Docendo discimus | Steuerrecht Verfassungs- und Unionsrecht Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Strafrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4934-4

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Dokumentvorschau
Festschrift Reinhold Beiser (1. Auflage)

Im Rechtssystem der Europäischen Union bestehen das Gemeinschaftsrecht und das nationale Recht der Mitgliedstaaten nebeneinander, und das Verhältnis der beiden Ordnungen zueinander bestimmt sich wie folgt: Im Kompetenzbereich der Gemeinschaft hat das Gemeinschaftsrecht den Vorrang, wie es Art I-6 der freilich nicht in Kraft getretenen Europäischen Verfassung von 2004 ausdrücklich besagt. Über seine Gültigkeit und Auslegung entscheidet der EuGH, ggf nach Vorlage durch ein mitgliedstaatliches Gericht (Art 267 AEUV). Ihre Kompetenz als solche aber ist der Union in den europäischen Verträgen von den Mitgliedstaaten aus deren originärer Souveränität heraus nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung übertragen, und sie besteht nur insoweit, als sie in dieser Weise und nach Maßgabe der ergänzenden Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit übertragen wurde (Art I-11 der erwähnten Verfassung, entspricht Art 5 EGV). Der Union und ihren Organen steht keine Kompetenzkompetenz zu, dh sie sind nicht befugt, die ihnen übertragenen Zuständigkeiten einseitig zu erweitern. Diese Befugnis haben nur die Mitgliedstaaten, und deshalb bezeichnet man sie als die „Herren der Verträ...

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