Festschrift Reinhold Beiser
1. Aufl. 2024
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S. 1561. Einleitung
Im Rahmen der sog Ökosozialen Steuerreform 2022 wurde im EStG auch wieder ein Investitionsfreibetrag (IFB) eingeführt. Ein nachträgliche (rückwirkende) Erweiterung der Anwendbarkeit wurde mit BGBl I 2023/31 hinsichtlich Öko-Investitionen erreicht. Im Gesetzestext sind auch zwei Ermächtigungen zur Erlassung von VO enthalten: Die sog Öko-IFB-VO konkretisiert den Anwendungsbereich des erhöhten IFB (15 %), die sog FETA-VO befasst sich näher mit jenen Investitionen, die wegen der Nutzung von fossilen Energieträgern vom IFB ausgeschlossen sind.
Die Idee für einen Investitionsfreibetrag ist dem Einkommensteuerrecht nicht fremd, war doch ein solcher Investitionsfreibetrag bereits im EStG 1972 enthalten und ist im Jahre 2001 – also etwas mehr als 20 Jahre vor der nunmehrigen „Wiederauferstehung“ – mit der Rechtfertigung mangelnder Investitionsanreize abgeschafft worden.
Der neue IFB samt den beiden dazugehörigen VO stellt ein umfassendes Thema dar. Aufgrund des recht kurzen zeitlichen Geltungsbereichs dieses neuen Investitionsanreizes seit Jahresanfang 2023 gibt es zu dieser Vorschrift naturgemäß noch keine Judikatur, auch keine Beschwerdeentscheidungen des BFG. In diesem Beitrag werden ledig...