Festschrift Reinhold Beiser
1. Aufl. 2024
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Reinhold Beiser hat sich in seinen wissenschaftlichen Werken immer wieder mit dem Einfluss des europäischen Rechts auf das Steuerrecht befasst. So hat sich der Jubilar beispielsweise vor dem Hintergrund eines EuGH-Urteils mit der Frage auseinandergesetzt, ob die österreichische Regelung, die eine steuerfreie Übertragung stiller Reserven nur bei Investitionen in österreichischen Betriebstätten erlaubt, mit dem Unionsrecht in Einklang steht (SWI 2014, 111). Hieran anschließend wollen wir nun der Frage nachgehen, ob die Nichtbesteuerung unbelasteter zugezogener stiller Reserven mit dem primären und dem sekundären Unionsrecht vereinbar ist.
1. Einführung
Das österreichische Ertragsteuerrecht folgt im Grunde dem Realisationsprinzip, dem zufolge Gewinne erst besteuert werden, wenn sie realisiert sind. Stille Reserven, die ihrer Definition nach nicht realisierte Gewinne verkörpern, unterliegen ohne Realisationsvorgang folglich nicht der Besteuerung. Die Wegzugsbesteuerung bildet hiervon eine substanzielle Ausnahme. Sie greift, wenn stille Reserven ihre territoriale Verknüpfung zu Österreich verlieren und ihre Aufdeckung in der Folge nicht mehr der Besteuerung in Österreich unterliegt. Die W...