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Hörtnagl/Kühbacher/Mayr/Pülzl/Zorn (Hrsg)

Festschrift Reinhold Beiser

Docendo discimus | Steuerrecht Verfassungs- und Unionsrecht Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Strafrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4934-4

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Dokumentvorschau
Festschrift Reinhold Beiser (1. Auflage)

1. Einleitung

„Fiscus ex suis contractibus usuras non dat, sed ipse accipit.“„Der Fiskus zahlt im Rahmen seiner Verträge keine Zinsen, erhebt sie aber.“ Dieses Zitat, das dem Juristen Paulus zugeschrieben wird, zeigt mit bemerkenswerter Klarheit ein Ungleichgewicht auf: Der Fiskus verlangt Zinsen für offene Verbindlichkeiten, bezahlt aber umgekehrt keine Zinsen für offene Forderungen ihm gegenüber. Freilich ist diese Kritik heute nur mehr eingeschränkt gültig. Der Gesetzgeber ermöglicht Steuerpflichtigen vereinzelt die Geltendmachung von Zinsansprüchen. Prominentes Beispiel ist die mit dem AbgÄG 2022 neu geschaffene Regelung des § 205c BAO zur Verzinsung von Umsatzsteueransprüchen (vgl 2.). Wesentliches Motiv des Gesetzgebers war es, durch eine eigenständige Verzinsungsregelung Rechtsfortbildungen im Hinblick auf die Gewährung von Zinsansprüchen zu vermeiden.

S. 22Die Diskussion um die Geltendmachung von Zinsansprüchen ist keineswegs auf die Umsatzsteuer beschränkt. Der EuGH hatte neben der Umsatzsteuer den Zinsanspruch zu beurteilen zB bei der Körperschaftsteuer, bei Verbrauch- und Umweltsteuern, Ein- und Ausfuhrabgaben, (Antidumping-)Zöllen sowie diversen Gebühren in der Ein- und Ausfuhr. Diese ...

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