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Begünstigte Umwandlung von virtuellen Anteilen für Start-ups
Überführung in Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) plant der Gesetzgeber eine Änderung dahingehend, dass virtuelle Beteiligungen (phantom shares) steuerneutral in neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen – unter gewissen Voraussetzungen – überführt werden können. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neue Regelung und geht abschließend auch auf verschiedene Zweifelsfragen iZm der Neuregelung ein.
1. Ausgangslage
Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen mit echten Anteilen besteht die Möglichkeit, virtuelle Anteile (sogenannte „phantom shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde durch das Start-Up-Förderungsgesetz ab 2024 eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a EStG geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung im Exit-Fall vorsieht: 75 % des Exit-Gewinns sind mit 27,5 % (ohne Lohnnebenkosten) und 25 % des Exit-Gewinns sind mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 % resultiert).
Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressiven Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 5...