Festschrift Stefan Bendlinger - Das internationale Steuerrecht in der Praxis
1. Aufl. 2024
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S. 5181. Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im NaDiVeG
1.1. Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
1.1.1. Anwendungskreis
Mit der Umsetzung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde innerhalb der Europäischen Union ein Umbruch in der bisherigen Praxis der Unternehmensberichterstattung eingeläutet. Damit wurde ein vorläufiger Abschluss der Befassung der Europäischen Kommission mit der nachhaltigen Unternehmensführung und damit verbundenen Berichterstattung gefunden.
Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) trat rückwirkend mit dem in Kraft und stellt das österreichische Umsetzungsgesetz der NFRD dar. Mit dem Inkrafttreten wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen für bestimmte Unternehmen in der Europäischen Union zum ersten Mal verpflichtend. Ein Unternehmen fällt dann unter den Anwendungsbereich des NaDiVeG wenn es die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt:
Es handelt sich bei dem Unternehmen um eine große Kapitalgesellschaft.
Eine große Kapitalgesellschaft lag bis zum vor, wenn bei einem Unternehmen die Bilanzsumme zumindest 20 Mio Euro beträgt, der Umsatz zu...