Festschrift Stefan Bendlinger - Das internationale Steuerrecht in der Praxis
1. Aufl. 2024
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1. Die Grundregeln
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden zwischen Staaten abgeschlossen und gehören damit dem Rechtskreis des Völkerrechtes an. Für ihr Zustandekommen und ihre Auslegung gilt das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom , BGBl 1980/40 (Wiener Vertragsrechtskonvention – WVK). Die Einbettung des Abkommensrechtes in das innerstaatliche Recht erfolgt durch „generelle Transformation“.
DBA haben im Stufenbau der österreichischen Rechtsordnung den Rang einfacher Bundesgesetze, sie gehen aber als „lex specialis“ den entgegenstehenden Bestimmungen des innerstaatlichen Steuerrechts vor. DBA können daher nur die im nationalen Recht bestehenden Besteuerungsrechte beschränken, nicht aber bestehende Besteuerungsrechte erweitern, oder neue schaffen. Dies gilt nicht nur auf österreichischer Seite, sondern auch auf Seite der österreichischen DBA-Partnerstaaten. Ungarn kann daher das im S. 272DBA-Ö/H vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht nur dann ausüben, wenn dieses Besteuerungsrecht auch im ungarischen innerstaatlichen Steuerrecht besteht (EAS.75). Es beruht dies auf dem Prinzip, dass ein DBA die Rechtslage, wie sie vor Abschluss des DBA bestanden hat, für d...