Festschrift Stefan Bendlinger - Das internationale Steuerrecht in der Praxis
1. Aufl. 2024
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1. Die Forschungsprämie iSd § 108c EStG
Für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung iSd § 108c Abs 2 Z 1 EStG, die in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen, kann von bilanzierenden Steuerpflichtigen und Steuerpflichtigen mit vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Forschungsprämie geltend gemacht werden. Der Fördersatz der Forschungsprämie wurde seit deren Einführung im Jahr 2002 mehrfach erhöht und beträgt derzeit 14 % der begünstigten Forschungsaufwendungen bzw -ausgaben.
2. Ausgangslage
Die technologische Entwicklung im Anlagenbau manifestiert sich häufig in sog Erstanlagen, die im Inland konstruiert und zumeist im Ausland beim Kunden errichtet und erprobt werden. Wenn diese Anlagen die Voraussetzungen der Forschungsprämienverordnung als sog Prototypen erfüllen, steht dafür Forschungsprämie iSd § 108c EStG zu. Die Konstruktion, Errichtung und Erprobung von Prototypen fällt nach der Forschungsprämienverordnung zur Gänze unter Forschung und Entwicklung, jedoch nur so lange, bis der beabsichtigte Entwicklungsendstand erreicht ist. Weiters ist bestimmt, dass die Forschung in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen muss.
In aller Regel erfolgen die Forschungstätigkeiten an einer Erstanl...