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BFGjournal 6, Juni 2024, Seite 206

AfA-Bemessungsgrundlage bei erstmaliger Vermietung einer Wohnung in einem Zinshaus

Georg Lenhardt

Die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist im außerbetrieblichen Vermögen anhand der Vorschriften des § 16 Abs 1 Z 8 EStG zu ermitteln. Insbesondere bei Vorliegen von steuerlichem Altvermögen (nicht steuerverfangenes Vermögen zum ) ist entscheidend, ob das Grundstück bereits in der Vergangenheit zur Erzielung von Einkünften genutzt wurde. Im konkreten Fall hat das Bundesfinanzgericht zu beurteilen, was unter dem Begriff „Grundstück“ iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG zu verstehen ist bzw, ob eine erstmalige Erzielung von Einkünften hinsichtlich des Grundstücks vorliegt.


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RV/5100046/2024; Revision zugelassen und eingebracht beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2024/15/0018.
§§ 16 Abs 1 Z 8, 28, 30 Abs 1 zweiter Satz EStG

1. Der Fall

Im Jahr 2018 fand beim Beschwerdeführer (Bf) eine Betriebsprüfung betreffend die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung statt. Nach den Prüfungsfeststellungen vermiete der Bf ein Zinshaus mit mehreren Wohnungen, wobei der Bf das Dachgeschoss bewohne und die Wohnung im ersten Stock an die Eltern vermietet werde. Die Nutzung der Wohnung im ersten Stock erfolge durch die Eltern aufgrund eines (entgeltlichen) lebenslangen Woh...

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