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BFGjournal 6, Juni 2024, Seite 223

Zählt der COVID-19-Ausfallsbonus zu den Umsätzen im Sinne des § 125 BAO?

David Hell

Im vorliegenden Verfahren war strittig, ob der COVID-19-Ausfallsbonus bei der Berechnung der Umsatzgrenze für die Gastgewerbepauschalierung zu berücksichtigen ist. Das Gericht entschied gegen die in den EStR 2000 ausgeführte Rechtsmeinung des BMF. In diesem Beitrag wird auch diskutiert, inwieweit diese Entscheidung verallgemeinerungsfähig sein könnte.

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (Bf) betreibt ein Restaurant. Im gegenständlichen Verfahren war vor dem Gericht nur noch strittig, ob im Jahr 2022 die Gastgewerbepauschalierung anwendbar ist oder nicht. Im Jahr 2021 lag der Umsatz des Bf knapp unter der Pauschalierungsgrenze in Höhe von 400.000 Euro, wenn man die in diesem Jahr ausgezahlten COVID-19-Ausfallsboni nicht mitzählt. Zählt man diese hingegen mit, lag der Umsatz knapp über diesem Betrag.

Die belangte Behörde argumentierte im Wesentlichen unter Verweis auf die EStR 2000, dass Ausfallsboni wie real erzielte Umsätze zu besteuern und daher auch für die Pauschalierungsgrenze maßgeblich seien. Der Bf hielt dem entgegen, dass nur Umsätze im Sinne des § 125 BAO in diese Grenze einzubeziehen seien, wozu die Ausfallsboni allerdings nicht gehören würden, d...

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