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Privates Nachbarrecht und Immissionen

1. Aufl. 2008

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Privates Nachbarrecht und Immissionen (1. Auflage)

S. 188 Umweltverträglichkeitsprüfung

Auf jene Anlagen, die einer Unweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G unterliegen, ist § 364a ABGB wegen der den § 74 ff GewO vergleichbaren Rechtsposition des Nachbarn direkt anzuwenden. Neben dieser nachbarrechtlichen Gefährdungshaftung bestehen bei Verschulden Schadensersatzansprüche nach § 1293 ff ABGB. – Siehe Baumgartner, Bundesstraßenprojekte einmal anders, ecolex 1995, 680. – Siehe Rz 12.7 vorne.

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