Privates Nachbarrecht und Immissionen
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 188 Umweltverträglichkeitsprüfung
Auf jene Anlagen, die einer Unweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G unterliegen, ist § 364a ABGB wegen der den § 74 ff GewO vergleichbaren Rechtsposition des Nachbarn direkt anzuwenden. Neben dieser nachbarrechtlichen Gefährdungshaftung bestehen bei Verschulden Schadensersatzansprüche nach § 1293 ff ABGB. – Siehe Baumgartner, Bundesstraßenprojekte einmal anders, ecolex 1995, 680. – Siehe Rz 12.7 vorne.