Privates Nachbarrecht und Immissionen
1. Aufl. 2008
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S. 153 Inländische Gerichtsbarkeit
Die inländische Gerichtsbarkeit iSd internationalen Zuständigkeit ist eine selbständige allgemeine Prozessvoraussetzung; ihr Vorliegen ist ausschließlich nach dem innerstaatlichen Verfahrensrecht zu beurteilen (EvBl 1993/93 = S. 154 JBl 1993, 666 mit Bespr von Pfersmann = SZ 65/141). Als Fall der Eigentumsfreiheitsklage ist auch eine Klage anzusehen, die auf die Abwehr unzulässiger Immissionen gerichtet ist, sodass der Gerichtsstand nach § 81 JN auch zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit inländischer Gerichte für Unterlassungsklagen immissionsgeschädigter Liegenschaftseigentümer berufen ist (RdW 2006/653, 702 = RdU-LSK 2006/51, 199 = Zak 2006/687, 399). Besteht zwar eine ausreichende inländische Nahebeziehung, fehlt es aber an einem inländischen Gerichtsstand, hat § 28 JN Abhilfe zu schaffen (RdU 1996, 93).
Immissionsansprüche iSd § 364 Abs 2 ABGB sind gem § 31 IPRG nach dem Recht des Staats zu beurteilen, in dem die beeinträchtigte Liegenschaft liegt (1 Ob 5/06a). Ein ausländisches AKW ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd § 364a ABGB. – Siehe auch Rz 9.