Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht
1. Aufl. 2014
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S. 302I. Vorbemerkungen
Man kann gewiss nicht behaupten, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 am Kosten- und Gebührenrecht spurlos vorübergegangen wäre; aber fast. Tatsache ist jedenfalls, dass der Gesetzgeber die kosten- und gebührenrechtlichen Grundsätze, die das verwaltungsbehördliche Verfahren seit mittlerweile Jahrzehnten prägen, kurzerhand für die Verwaltungsgerichte übernommen hat. Es sind dies der Grundsatz der Selbsttragung der Parteikosten, der Grundsatz der amtswegigen Tragung der Kosten des Verwaltungsgerichts, die Gebührenpflicht von Eingaben und das grundsätzliche Fehlen der Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu erlangen. Der vorliegende Beitrag wendet sich der Frage zu, ob diese Grundsätze einem gerichtlichen Verfahren in Verwaltungssachen adäquat erscheinen.
Ein Gedanke aus dem Bereich der Rechtswirklichkeit, an dem das Kosten- und Gebührensystem in der Folge zu messen sein wird, ist an den Anfang zu stellen: Für den Rechtsschutzsuchenden spielen Kosten- und Gebührenfolgen eine immense Rolle. Wer wird Rechtsschutz suchen, wenn man sich Rechtsschutz nicht leisten kann oder wenn sich Rechtsschutz schlicht „nicht lohnt“? Letzteres meint nicht, dass der Rechtsschutzsuch...