Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht
1. Aufl. 2014
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Daniel Ennöckl
S. 176I. Einleitung
Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, welche Organe innerhalb des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) und des Bundesfinanzgerichts (BFG) die Entscheidungen für das jeweilige Verwaltungsgericht (VwG) zu treffen haben und wie diese zusammengesetzt sind. Dargestellt wird zunächst, in welchen Fällen die VwG durch Einzelrichter und in welchen sie durch Senate judizieren. Daran anschließend wird behandelt, unter welchen Bedingungen das B-VG sowie die organisations- und materienrechtlichen Vorschriften eine Beteiligung von Laienrichtern an den verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorsehen. Abschließend wird die Möglichkeit des Einsatzes von Rechtspflegern an den VwG erörtert.
II. Einzelrichter- und Senatszuständigkeiten
A. Bisherige Regelung: Einzelrichter- und Senatszuständigkeiten an den UVS, am UFS und am AsylGH
Die Differenzierung zwischen Einzelrichter- und Senatsentscheidungen kannte schon die bisherige Rechtslage betreffend die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS), den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) sowie den Asylgerichtshof. In Bezug auf die UVS enthielt § 67a AVG eine denkbar komplizierte Regel-Ausnahme-Ausnahme-Regelung: Grundsätzlich galt, dass die UVS durch Ein...