Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht
1. Aufl. 2014
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S. 138I. Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform: Ein vergaberechtlicher Meilenstein?
Das Vergaberecht ist zwar als Rechtsmaterie noch jung, es weist aber bereits eine äußerst wendungsreiche Geschichte auf. Welche Bedeutung die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform nun für den Vergaberechtsschutz hat, ist noch zu untersuchen: Mithin gilt sie als „größte Reform“ seit Bestehen des Vergaberechts. Das ist sicherlich zutreffend, wenn es um die Rechtsschutzorganisation geht, die ja nunmehr gänzlich umgestaltet wird, weil BVA, UVS und VKS aufgelöst und ihre Aufgaben den Verwaltungsgerichten übertragen wurden. Doch wie sieht es mit dem Rechtsschutzverfahren in Vergabeangelegenheiten aus?
Mit dieser Frage will ich mich beschäftigen. Im Zentrum meiner Erwägungen steht dabei die Analyse der Neufassung des Rechtsschutzteils des BVergG 2006 durch die Novelle 2013. Sodann möchte ich noch eine Abschätzung dahingehend abgeben, ob sich an der verfahrensrechtlichen Rolle des VwGH als „Vergabegerichtshof“ etwas ändert – diese Frage betrifft va den scharf diskutierten Zugang zur höchstgerichtlichen Kontrolle nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform.
II. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
A. Art 130 Abs 2 Z 2 B-VG
Zunächst seien aber...